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   BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81   

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BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81 (https://dejure.org/1981,18561)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - 3 StR 298/81 (https://dejure.org/1981,18561)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - 3 StR 298/81 (https://dejure.org/1981,18561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls und fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Beweisaufnahme - Voraussetzungen für die Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift hat der Bundesgerichtshof (NJW 1971, 152, 153) vielmehr abgeleitet, daß eine engere Beziehung zwischen der Körperverletzungshandlung und dem tödlichen Erfolg zu fordern ist, als sie ein Ursachenzusammenhang nach der Bedingungstheorie voraussetzt.

    Die Rechtsprechung hat die Vorschrift demgemäß für unanwendbar gehalten, wenn das Opfer vor weiteren Schlägen zurückweicht und dabei infolge seiner Trunkenheit (BGH bei Dallinger MDR 1954, 150) oder eiligen Flucht (BGH NJW 1971, 152) tödlich stürzt.

    Deshalb kann hier - ebenso wie in der Entscheidung BGH NJW 1971, 152 - letztlich offen bleiben, ob für die Anwendung des § 226 StGB überhaupt Raum wäre, wenn das Opfer zu Tode kommt, ohne daß sich eine ihm zuteil gewordene Mißhandlung unmittelbar in einer Körperbeschädigung ausgewirkt hat, die später zum Tode führt.

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Denn das Landgericht hat weitere vorstellbare, insbesondere für den Angeklagten straflose Geschehensabläufe (z.B. Ausführung der Tat durch einen unbekannten Dritten) sicher ausgeschlossen und der rechtlichen Beurteilung von den als möglich erachteten Fallgestaltungen nur diejenigen zugrunde gelegt, die dem Angeklagten am günstigsten sind (vgl. BGHSt 22, 154, 156; Gollwitzer a.a.O. Rdn 138).

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt, es handele sich bei dieser Form der Sachverhalts- und Schuldermittlung in Wirklichkeit um eine unzulässige Wahlfeststellung zwischen rechtsethisch und psychologisch nicht vergleichbaren Straftatbeständen, sind nicht begründet (vgl. BGHSt 11, 100, 101 f; 22, 154, 155).

  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Die Rechtsprechung hat die Vorschrift demgemäß für unanwendbar gehalten, wenn das Opfer vor weiteren Schlägen zurückweicht und dabei infolge seiner Trunkenheit (BGH bei Dallinger MDR 1954, 150) oder eiligen Flucht (BGH NJW 1971, 152) tödlich stürzt.

    Eine Feststellung dahin, daß L. unter der direkten Einwirkung eines erhaltenen Schlages in die Scherben gefallen ist (vgl. OGHSt 1, 357, 359; BGH bei Dallinger MDR 1954, 150), hat das Landgericht nicht treffen können.

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Ihm war gleichwohl zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. OGHSt 1, 357, 359; BGHSt 7, 287, 290 a.E.; 11, 353, 355 ff; 14, 282, 284; BGH MDR 1956, 144).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Ihm war gleichwohl zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. OGHSt 1, 357, 359; BGHSt 7, 287, 290 a.E.; 11, 353, 355 ff; 14, 282, 284; BGH MDR 1956, 144).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Ihm war gleichwohl zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. OGHSt 1, 357, 359; BGHSt 7, 287, 290 a.E.; 11, 353, 355 ff; 14, 282, 284; BGH MDR 1956, 144).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Das Landgericht war sich bewußt (UA S. 94 f), daß die prozessuale Feststellung zu erweisender Tatsachen keine absolute, von niemand mehr anzweifelbare Gewißheit verlangt, sondern daß es genügt, wenn ein auf ausreichender Tatsachengrundlage beruhender möglicher Tatsachenschluß nach der subjektiven Überzeugung des Tatrichters den wahren Sachverhalt wiedergibt (vgl. BGH NJW 1951, 83; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Daraus, daß zugunsten des Angeklagten von der ihm günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, darf ihm auch in der Konkurrenzfrage kein Nachteil erwachsen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79; Beschluß vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81).
  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen Raubes mit Todesfolge (vgl. BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]) oder wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge - diese Möglichkeiten sind nicht ausgeschlossen - wäre ihm nämlich nachteiliger, als es die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und fahrlässiger Tötung ist.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
    Daraus, daß zugunsten des Angeklagten von der ihm günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, darf ihm auch in der Konkurrenzfrage kein Nachteil erwachsen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79; Beschluß vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81).
  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 142/75

    Strafmilderung bei Begehung durch Unterlassen - Revisionsgerichtliche

  • BGH, 08.08.1975 - 2 StR 300/75

    Voraussetzungen einer Strafrahmenmilderung für ein unechtes Unterlassungsdelikt -

  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79

    Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang

  • RG, 10.02.1925 - I 31/25

    Hindert die Tatsache, daß erhebliche Verdachtsgründe für eine vorsätzliche Tötung

  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Der geforderte Risikozusammenhang kann allerdings unterbrochen werden, wenn die tödliche Folge erst durch das Eingreifen eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 28; vom 23. September 1981 - 3 StR 298/81, juris Rn. 14 zu § 226 aF) oder ein eigenverantwortliches Handeln des Opfers selbst (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92 Rn. 14; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 16 mwN; vgl. zum Ganzen Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 227 Rn. 4 m. ausf.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 658/81

    Vollendung eines Betruges - Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters - Die

    Da sie mithin keine dieser Fallgestaltungen für bewiesen ansah, mußte sie jeder in Betracht kommenden Rechtsfolge, nicht etwa nur dem Schuldspruch, die mögliche Fallgestaltung zugrunde legen, die für den Angeklagten die günstigste war (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 1978, 5 StR 599/78 und vom 23. September 1981, 3 StR 298/81, S. 10).
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 395/82

    Erfordernis einer engen Beziehung zwischen Körperverletzunghandlung und tödlichem

    § 226 StGB setzt eine engere Beziehung zwischen Körperverletzungshandlung und dem tödlichen Erfolg als den Ursachenzusammenhang nach der Bedingungstheorie voraus (BGH, Urt. v. 23.09.1981 - 3 StR 298/81 - bei Holtz MDR 1982, 102).
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